Mit gleichem Urteil wurde auch D.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittegesetz (mehrfach und mengenmässig qualifizierte Widerhandliungen, einfache mehrfache Widerhandlungen, Besitz und Eigenkonsum) sowie wegen falschen Anschuldigungen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten und einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt. Auf eine Landesverweisung wurde verzichtet. Ihr wurde die andere Hälfte der Verfahrenskosten