Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 43 Bern, 17. September 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 24. Februar 2021) Der Präsident i.V.: