1. zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Polizeihaft von 1 Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13'520.00. 3. zur Bezahlung der Hälfte der verbleibenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'500.00, ½ ausmachend CHF 2'250.00. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'250.00 werden dem Kanton Bern zur Bezahlung auferlegt. 4. zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 5'743.45 an D.__