40 4 weiter verfügt wurde, die folgenden beschlagnahmten Waffen inkl. Zubehör seien einzuziehen (Art. 69 StGB) und nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils zuhanden des Fachbereichs Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei Bern freizugeben: - Pistole Astra F.________ Cal. 6.35 (mit Magazin mit 5 Patronen und Waffenputzzeug grün); - Karabiner G.________, mit Magazin (leer). II. A.________ wird freigesprochen