1. A.________ schuldig erklärt wurde: 1.1 der falschen Anschuldigung, begangen am 21. Oktober 2014 in Langenthal z.N.v. D.________ 1.2 der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen 1.2.1 durch Erwerb ohne Waffenerwerbsschein sowie Besitz einer bewilligungspflichtigen Feuerwaffe (Pistole Astra F.________ Cal. 6.35 mit Magazin mit 5 Patronen und Waffenputzzeug grün) ca. im April 2016 in Bern, festgestellt am 5. Oktober 2016 in Urtenen-Schönbühl; 1.2.2 durch Erwerb ohne schriftlichen Vertrag einer meldepflichtigen Feuerwaffe (Karabiner G.___