38 16. September 2020 mit CHF 300.00 (Reisezeit ab zwei Stunden: Zürich – Bern retour, pag. 945) sowie die Kosten eines Bahnbillets 1. Klasse von insgesamt CHF 90.00 (Zürich – Bern retour, pag. 946). Damit kürzt die Kammer die gelten gemachten 34.92 (pag. 946) auf total 30 Arbeitsstunden, unter Aufrechnung eines Reisezuschlags von CHF 300.00. An den geltend gemachten Auslagen von CHF 1'100.30 ist hingegen nichts auszusetzen. Daraus resultiert ein Gesamthonorar von CHF 11'201.10 (CHF 9'000.00 + CHF 300.00 + CHF 1'100.30 = CHF 10'400.30 + CHF 800.80 [