29. Entschädigung der Beschuldigten Die Beschuldigte wurde im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtanwältin B.________ amtlich verteidigt. Nach Eingang des Schreibens vom 2. Dezember 2019 während laufendem Berufungsverfahren wurde das amtliche Mandat mit Verfügung vom 4. Dezember 2019 per sofort sistiert (pag. 832 f, 835) und die Beschuldigte ab diesem Zeitpunkt durch Rechtsanwalt I.________ privat verteidigt (siehe Ziff. 3 hiervor). 29.1 Amtliche Verteidigung Gemäss Art. 135 Abs. 1 StPO wird die amtliche Verteidigung nach dem Anwaltstarif desjenigen Kantons entschädigt, in dem das Strafverfahren geführt wurde.