25. Fazit Die Beschuldigte wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die Probezeit wird auf drei Jahre bestimmt und die ausgestandene Polizeihaft von einem Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. V. Zivilpunkt Der Zivilpunkt ist in Rechtskraft erwachsen (siehe Ziff. 6 hiervor, vgl. zum Antrag des Privatklägers: pag. 889). VI. Kosten und Entschädigung