Sie habe vielmehr nach dem Schulabschluss ohne Berufsausbildung diverse Tätigkeiten ausgeübt, um Wohnung und Unterhalt zu finanzieren. Von ihrem Anspruch auf eine Waisenrente habe sie nicht gewusst. Der Verlust der Mutter, das alleinige Bestreiten ihres Unterhalts und ein weitgehendes Auf-sich-allein-gestellt-Sein in einem heiklen Alter von 16 Jahren kann zu einer schwierigen Lebensphase in jungen Jahren führen. Indessen sind bei der Beschuldigten zwischen ihrem 16 Lebensjahr bis zu ihrer ersten bekannten Straffälligkeit im Jahr 2012 rund 10 Jahre und zur vorliegenden Tat rund 12 Jahre verstrichen (pag.