31 2. September 2015 unter Druck gesetzt worden (pag. 233 ff.). Durch den Rückzug bzw. «Rückzug vom Rückzug» wurde die Sache auch durch das Verhalten der Beschuldigten verkompliziert und die Verfahrensdauer verlängert. Jedenfalls konnten die Hintergründe des Rückzugs bzw. des «Rückzugs vom Rückzug» nicht geklärt werden. Oberinstanzlich akzeptierte die Beschuldigte dann den Schuldspruch wegen falscher Anschuldigung.