In der Einvernahme vom 2. September 2015 erklärte sie dann explizit, ihre Aussagen bezüglich Entführung, Freiheitsberaubung, angebliche Vergewaltigung sowie Bedrohung mit Waffe würden nicht der Wahrheit entsprechen (pag. 208 ff.). Die Strafanträge bezüglich der Antragsdelikte zog sie noch in der Verhandlung zurück.