18. Allgemeine Grundlagen zur Strafzumessung und Strafrahmen Für die allgemeinen Grundsätze zur Strafzumessung wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 35 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 768 ff.). Nachdem die Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und gegen das SVG (Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung) samt bedingter Geldstrafe und Übertretungsbusse rechtskräftig sind und die Beschuldigte vom Vorwurf der Freiheitsberaubung freizusprechen ist, bleibt einzig die Strafe für die falsche Anschuldigung zu bestimmen.