15. Vorwurf der mittelbaren Freiheitsberaubung unter erschwerenden Umständen 15.1 Urteil der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte zu folgendem Ergebnis (S. 32 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 765): Gemäss Beweisergebnis wurde der Privatkläger primär wegen des Vorwurfs der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen seines Verhaltens anlässlich der Hafteröffnung in Untersuchungshaft versetzt. Folglich fehlt es bereits an einem Kausalzusammenhang zwischen der Falschaussage der Beschuldigten und der Inhaftierung des Privatklägers, womit der objektive Tatbe-