Dies, nachdem er mittlerweile den Handel mit Cannabis im Umfang von rund 2 kg sowie weitere Widerhandlungen gegen das BetmG und – wie von Beginn weg – teilweise körperliche Gewalt z.N. der Beschuldigten (Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung[en]) zugegeben hatte (pag. 64).