516) umschreibt. Schliesslich ist zu erwähnen, dass der Privatkläger mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Emmental-Oberaargau vom 26. Januar 2015 (pag. 63 ff.) rückwirkend per 16. Januar 2015 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Dies, nachdem er mittlerweile den Handel mit Cannabis im Umfang von rund 2 kg sowie weitere Widerhandlungen gegen das BetmG und – wie von Beginn weg – teilweise körperliche Gewalt z.N. der Beschuldigten (Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung[en]) zugegeben hatte (pag.