22 13.7 Würdigung und Beweisergebnis zum Vorwurf der Freiheitsberaubung (in mittelbarer Täterschaft; unter erschwerenden Umständen) 13.7.1 Ausführungen der Vorinstanz Die Vorinstanz kam zu folgendem Schluss (S. 31 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 764 f.): Zusammengefasst befand sich der Privatkläger nach Ansicht des Gerichts vor allem wegen dem Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und seines Verhaltens anlässlich der Hafteröffnung in Untersuchungshaft.