13.5.2 Beurteilung durch die Kammer Gemäss der Beschuldigten soll ihr der Privatkläger (nachdem er sie an den Haaren zum Sofa gerissen, aufs Sofa geschubst, auf sie gesessen und sie angespuckt hatte etc.; pag. 181 Z. 108 ff.) das Oberteil nach oben geschoben und ihr (nachdem er ihr zuerst Vorhalte wegen des angeblich gestohlenen Geldes gemacht habe) gesagt haben, sie könnten nun wegen des Geldes zusammen Sex haben. Dabei ha-