Sie stellte mich als grossen Psychopathen darĀ» [pag. 913 Z. 33-42]; siehe auch Ziff. 13.3.2 hiervor). Die Kammer wertet diese Aussage als reine Schutzbehauptung. 13.4.3 Zwischenfazit Die Aussagen der Beschuldigten zum Pistoleneinsatz (bedrohen und schlagen damit, pag. 515) enthalten nicht von der Hand zu weisende Realkennzeichen.