182 Z. 140, pag. 189 Z. 231 f.) als den doch sehr originellen Ort des Geschehens. Weiter erwähnte sie beide Male den authentisch wirkenden Ausspruch des Privatklägers, «so schnell kann dein Leben vorbei sein» (pag. 182 Z. 141 f., pag. 189 Z. 233). Beides sind klare Realkennzeichen. Wesentlich ist aber vor allem auch, dass sie beide Male einen Einsatz der Pistole gegen die rechte Kopfseite (Pistole an rechte Schläfe halten: seitlich rechts [pag. 182 Z. 141, pag. 189 Z. 233], dann den Schlag mit Pistolengriff gegen die rechte Schläfe [pag. 182 Z. 143] bzw. auf die Stirn [pag.