Wenn sie z.B. sagte, sie habe sicher Sachen vergessen (pag. 190 Z. 298), so kann ihr das jedenfalls nicht so ausgelegt werden, dies stehe im Widerspruch dazu, dass sie gleichzeitig neue Details erwähnt habe. Auch die Geschichte mit dem Natel, das sie zu Boden geworfen habe und das dann in der Wohnung zurückgeblieben sei, erzählte sie erst später (pag. 189 Z. 217 ff.). Das beschädigte Natel wurde bei der Hausdurchsuchung gefunden, konnte aber nicht mehr ausgewertet werden (pag. 79 und 81). Dies spricht für ihre Glaubwürdigkeit. Das Gleiche gilt weitgehend auch in Bezug auf die konkrete Schilderung des Pistoleneinsatzes.