13.4.2 hiernach). Übereinstimmend zu Protokoll gab sie indessen, dass der Privatkläger sie in der Wohnung geschlagen habe und sie immer wieder gewollt habe «dass er mich rauslässt, was er aber nicht tat» (pag. 188 Z. 189-196; «ich konnte die Wohnung nicht verlassen, da er den Schlüssel bei sich hatte», pag. 188 Z. 201). Abermals machte sie geltend, er habe sie in der Wohnung an den Haaren gezogen (pag. 188 Z. 202). Auch erwähnte sie beide Male seine angebliche Drohung, «so schnell kann dein Leben vorbei sein» (pag. 182 Z. 141 f.; pag. 189 Z. 233, siehe dazu Ziff. 13.4.2 hiernach).