bzw. sagte, wenn sie noch ein wenig menschlich geblieben sei, werde sie ihre Aussagen zurückziehen (pag. 17 Z. 227). Er äusserte schliesslich, er möchte ihr schreiben, dass sie damit aufhören und ihren Weg gehen solle und er ihr nicht schaden wolle – und, das lässt aufhorchen, «dass sie das ganze Zeug zurücknehmen soll» (pag. 18 Z. 272). Aufgrund der vielen Lügensignalen in den Aussagen des Privatklägers wirkt seine am 28. Oktober 2014 zum Besten gegebene Version (pag. 124 ff. Z. 53 ff.) wie auch allgemein seine Darstellung