Insgesamt widerspiegelt ihre Aussage «ich habe einfach die Geschichte erzählt, wie die Polizei das dann beurteilt …? » (pag. 237 Z. 25 f.) die Diskrepanz zwischen ihren Aussagen und dem angeklagten Sachverhalt sehr gut. Lediglich der Vollständigkeit halber hält die Kammer fest, dass die sich aus den Aussagen der Beschuldigten (auf dem Weg zum Bahnhof habe sie ein letztes Mal um 18:17 Uhr auf die Uhr geschaut, wobei sie den Zug um 18:47 Uhr habe nehmen