Diese Aussagen zeugen davon, dass sie – wie von der Verteidigung dargelegt (siehe Ziff. 10.1.1 hiervor) – letztlich freiwillig ins Auto des Privatklägers stieg. Auch ihre detailliert geschilderten, weiterführenden Gedanken («Ich dachte, dass er mit mir bis zum Bahnhof fahren würde» – dem angeblichen Ziel ihres Fussmarsches in Langenthal [pag. 188 Z. 166 f.]; «Ich dachte, dass er [gemeint: der Privatkläger] mit mir sprechen wollte» [pag. 192 Z. 359-361]) sprechen für ein freiwilliges Einsteigen.