(Strasse) auf den ersten Blick abenteuerlich. Bei genauer Betrachtung fällt jedoch auf, dass sie keine Umstände beschrieb, welche auf einen Überfall, wie er in Ziff. I.1. der Anklageschrift formuliert ist («auf offener Strasse überfallen», «sie mit Gewalt und gegen ihren ausdrücklich geäusserten Willen sowie unter Überwindung ihres körperlichen Widerstandes mittels seiner überlegenen Körperkraft in ein Auto gezerrt», pag. 515), hindeuteten. Die Gewaltausübung seitens des Privatklägers beschränkte sich ihren eigenen Angaben vom 21. Oktober 2014 zufolge auf das Nach-hinten-Krümmen ihres Fingers, wobei sie relativierend aussagte;