Sie habe gesagt, dass sie nach Basel fahren wolle, obwohl sie eigentlich zu ihrem Freund habe gehen wollen. Sie habe dem Privatkläger daraufhin gesagt, dass sie in 15 Minuten vorbeikomme (p. 180 Z. 41 ff.; p. 187 Z. 147 ff.). Sie sei in Langenthal auf dem Weg zum Bahnhof auf Höhe der N.________ (AG) entführt worden (p. 180 Z. 52 ff.; p. 188 Z. 153 ff.). Der Privatkläger habe sie, als Beifahrer in einem Auto sitzend, unter Anwendung von körperlicher Gewalt (Dehnen des Zeigefingers) zum Einsteigen in ein Auto gezwungen (p. 180 Z. 54 ff.; p. 188 Z. 158 ff. und 165 f.).