12 13.2 Phase 1: Geschehnisse an der K.________ (Strasse) 13.2.1 Ausführungen der Vorinstanz Die Vorinstanz berücksichtigte insbesondere folgende Aussagen der Beschuldigten (S. 14 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 747): Die Beschuldigte hat ausgesagt, dass der Privatkläger ihr am 21.10.2014 um ca. 17:30 Uhr eine Nachricht geschrieben und gefragt habe, was sie mache, worauf sie ihn angerufen habe. Sie habe gesagt, dass sie nach Basel fahren wolle, obwohl sie eigentlich zu ihrem Freund habe gehen wollen.