208 ff.). Weiter steht fest, dass die Beschuldigte in der Einvernahme vom 23. April 2018 und in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 26. Februar 2019 – d.h. mehr als 2 ½ bzw. 3 ½ Jahre später und nachdem das gegen den Privatkläger u.a. wegen angeblich am 21. Oktober 2014 in Langenthal z.N. der Beschuldigten begangener Freiheitsberaubung, evtl. Nötigung und Drohung (u.a. mit Waffe), mehrfacher einfacher Körperverletzung, evtl. versuchter Sexualdelikte etc. geführte Verfahren am 26. Oktober 2017 rechtskräftig eingestellt worden war (pag. 934 ff.) – wieder darauf zurückkam.