Er befand sich nachfolgend bis am 16. Januar 2015, d.h. 88 Tage, in Untersuchungshaft (pag. 6 ff. und pag. 46 ff.). Unbestritten ist sodann, dass die Beschuldigte ihre am 21. Oktober 2014 erhobenen (und in der Einvernahme vom 9. Dezember 2014 bestätigten) Anschuldigungen zuerst im Schreiben vom 16. Juni 2015 (Eingang bei der Staatsanwaltschaft am 24. Juni 2014; pag. 449, 482) «betreffend Drogen, Waffen, Entführung» zurücknahm, dies in der Einvernahme vom 2. September 2015 bestätigte und noch in der Verhandlung die Strafanträge bezüglich der Antragsdelikte zurückzog (pag.