10 (pag. 117 Z. 96 ff.) zu haben (vgl. auch pag. 912 Z. 40 f., pag. 913 Z. 1 ff.). Unbestritten ist auch, dass die Beschuldigte den Vorfall am Tattag, 21. Oktober 2014, um 21.00 Uhr, persönlich auf der Polizeiwache Langenthal meldete. Sie stellte gegen den heutigen Privatkläger Strafantrag wegen Entführung, Nötigung, Körperverletzung und Drohung (pag. 455). Am selben Abend wurde der Privatkläger angehalten. Er befand sich nachfolgend bis am 16. Januar 2015, d.h. 88 Tage, in Untersuchungshaft (pag.