9 10.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft 10.2.1 Würdigung der Aussagen der Beschuldigten Anlässlich der Berufungsverhandlung führte die Generalstaatsanwaltschaft aus, die Aussagen der Beschuldigten seien schlichtweg voller Widersprüche (u.a. der Ablauf der Ereignisse in der Wohnung, die Flucht, der Kredit, das Tattoo, der Rückzug ihrer Anschuldigungen, der Rückzug vom Rückzug), variierten je nach Beziehungsstatus zu ihrem Freund L.________ und seien nicht glaubhaft.