7 8. Allgemeine Grundlagen zur Beweiswürdigung und Vorbemerkungen Für die allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 5 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 738 ff.). Insgesamt ist der vorinstanzlich als erstellt erachtete Sachverhalt (S. 31 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.