2. der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, begangen am 23. Dezember 2015, in Langenthal, J.________ (Adresse); 3. der falschen Anschuldigung z.N.v. D.________. A.________ verurteilt wurde 1. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, im Falle der schuldhaften Nichtbezahlung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Tagen; sowie die beschlagnahmten Waffen eingezogen wurden gemäss Ziff. V des Urteilsdispositivs.