Staatsanwältin H.________ beantragte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft, was folgt (pag. 947 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 27. Februar 2019 in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde 1. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen