6. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. 7. A.________ sei zu verpflichten der Rechtsvertretung des Privatklägers eine erfolgsentsprechende Entschädigung für das Berufungsverfahren zu bezahlen. 4 8. A.________ sei für die Inanspruchnahme einer erbetenen Verteidigung im Berufungsverfahren eine erfolgsentsprechende Entschädigung auf Grundlage der heute von mir eingereichten Honorarnote zu gewähren.