876 ff.) über die Beschuldigte eingeholt. Ausserdem wurden der Privatkläger und die Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung erneut einvernommen (pag. 912 ff., 919 ff.). 5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt I.________ beantragte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung für die Beschuldigte Folgendes (pag. 942 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 27. Februar 2019 und die zugehörigen Erwägungen in dessen Begründung vom 4. September 2019 (Geschäfts-Nr.: PEN 18 170)  im Schuldspruch in den Dispositiv-Ziff. II.2 sowie II.3,