2.2. durch Erwerb ohne schriftlichen Vertrag einer meldepflichtigen Feuerwaffe (Karabiner G.________) ca. im April 2016 in Bern, festgestellt am 5. Oktober 2016 in Urtenen- Schönbühl; 3. der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, begangen am 23. Dezember 2015 in Langenthal.