1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht; nachfolgend Vorinstanz) sprach A.________ (Beschuldigte/Berufungsführerin; nachfolgend Beschuldigte) mit Urteil vom 27. Februar 2019 im Verfahren PEN 18 170 frei von der Anschuldigung der Freiheitsberaubung, angeblich begangen vom 21. Oktober 2014 bis 16. Januar 2015 in Langenthal z.N.v. D.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 709). Hingegen erklärte die Vorinstanz die Beschuldigte wie folgt schuldig (Ziff.