6. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - Rechtsanwältin H.________ (nur Dispositiv) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv und Urteilsbegründung; unverzüglich, Dispositiv vorab per Fax) - der Justizvollzugsanstalt Thorberg (nur Dispositiv;