3. Folgender beschlagnahmter Geldbetrag wird eingezogen (Art. 70 StGB): - CHF 3‘480.00 4. Die Zustimmung zur Löschung des von A.________ erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 5. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).