Rechtsanwalt B.________ wird somit durch den Kanton Bern für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren für einen Aufwand von gerundet 35 Stunden, einem Reisezuschlag von CHF 225.00 und Auslagen in der Höhe von total CHF 260.40, zuzüglich Mehrwertsteuer, mit insgesamt CHF 8‘061.80 entschädigt. IV. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück.