Rechtsanwalt B.________ macht mit undatierter Honorarnote, eingereicht am 21. April 2020, einen Aufwand von insgesamt 41.87 Stunden sowie Auslagen in der Höhe von rund CHF 291.00 geltend, was – unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer von 7.7% – eine beantragte amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 9‘331.49 ergibt. Die Kammer berücksichtigt, dass Rechtsanwalt B.________ mit Verfügung vom 14. August 2019 mit sofortiger Wirkung als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt (pag. 1257.4 f.; Erklärung Übernahme amtliche Verteidigung pag. 1257.13) wurde und er sich für das Berufungsverfahren neu in den Fall einarbeiten musste.