Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 23. Mai 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. verfügt wurde, folgende beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien würden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 19.2 Gramm Kokaingemisch - 21.5 Gramm braunes Pulver - Verpackungsmaterial 2. verfügt wurde, folgende beschlagnahmten Gegenstände würden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB) bzw. mit dem Einverständnis des Beschuldigten vernichtet (Art. 69 StGB): - 1 Samsung schwarz, inkl. Ladekabel (Sicherstellung J.________ (Adresse), Ass.- Nr. 1) -