8) Der beschlagnahmte Geldbetrag in Höhe von CHF 3‘480.00 ist in Anwendung von Art. 70 StGB einzuziehen. Die Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist vorzeitig zu erteilen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist