1329, S. 65 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Mit Urteilsdispositiv vom 23. Mai 2019 wurde der Beschuldigte aber lediglich zu einer Strafe von 5 Jahren und 4 Monaten, entsprechend 64 Monaten, verurteilt. Der Beschuldigte befand sich vom 27. Juni 2016 bis zum 26. Juni 2017 in Untersuchungshaft (pag. 735.1) und vom 27. Juni 2017 bis zum 18. Februar 2018 in Sicherheitshaft (pag. 748.1 und pag. 932). Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 602 Tagen ist vollumfänglich auf die auszufällende Freiheitsstrafe anzurechnen.