23. Verletzung des Beschleunigungsgebots Rechtanwalt B.________ beantragte in der oberinstanzlichen Verhandlung eine Reduktion des Strafmasses zufolge Verletzung des Beschleunigungsgebots. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, der Beschuldigte befinde sich bereits seit vier Jahren ohne rechtskräftiges Urteil im Freiheitsentzug (vgl. pag. 1434). Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK).