20. Widerhandlungen gegen das AuG Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS-Richtlinien; Stand 2014), gehen für den Referenzsachverhalt des rechtswidrigen Aufenthalts über 12 Monate von 90 Strafeinheiten aus. Der Beschuldigte verweilte rund 1.5 Jahre am Stück und damit unrechtmässig in der Schweiz. Er handelte direktvorsätzlich. Der Zweck seines Aufenthaltes war die Beteiligung am internationalen Kokainhandel.