Ihm wurde denn auch eine beträchtliche Menge Kokain mit einem Reinheitsgrad von 71%, mithin von guter Qualität, anvertraut. Betreffend Verwerflichkeit des Handelns wirkt sich straferhöhend aus, dass der Beschuldigte für die relativ lange Dauer von 1.5 Jahren im Drogenhandel tätig war. Seine Vorgehensweise war raffiniert; er verfügte über mehrere Mobiltelefone mit mehreren SIM-Karten und kommunizierte mit seinen Geschäftspartnern codiert. Dadurch wurde die Nachverfolgung der Kontakte und die Überprüfung der Gesprächsinhalte erschwert bzw. teilweise gar verunmöglicht.