31 Hierarchiestufe des Beschuldigten innerhalb der Bande korrespondiert (vgl. pag. 1324, S. 60 erstinstanzliche Urteilsbegründung); der Beschuldigte war für die ausländischen Drogenlieferanten der Abnehmer in der Schweiz, welcher das von den Kurierinnen gelieferte Kokain entgegennahm, streckte sowie weiterverkaufte. Ihm wurde denn auch eine beträchtliche Menge Kokain mit einem Reinheitsgrad von 71%, mithin von guter Qualität, anvertraut.