Straferhöhend wirkt sich zudem aus, dass der Beschuldigte auch die Qualifikation der Bandenmässigkeit erfüllt (vgl. zur Zulässigkeit der Berücksichtigung der mehrfachen Qualifikation das Urteil des Bundesgerichts 6B_662/2015 vom 12. Januar 2016 E. 2.4.3). Die Vorinstanz hat sodann zu Recht festgehalten, dass die eingeführte und veräusserte Kokainmenge auch mit der mittleren